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Wichtige Empfehlung bei Unfällen:
Umstände und Beweise sichern!

Aus der täglichen Erfahrung bei der Vertretung von Mandanten stellt sich immer wieder das Problem, dass die konkreten Umstände eines Unfalles im nachhinein oft nur schwer ermittelt werden können. Welche Witterungsverhältnisse am Unfallstag geherrscht haben, wie die Sicht war oder wie der Schnee beschaffen war – all das lässt sich in einem oft erst Monate später stattfindenden Gerichtsverfahren nur mehr mit Mühe rekonstruieren. Dasselbe gilt für die Sicherung von Beweisen: Fotos, die unmittelbar nach einem Vorfall aufgenommen wurden oder auch Zeugen, deren genaue Anschrift sofort festgehalten wurde, können in einem späteren Gerichtsverfahren ungeheuer wichtig sein.

Es gilt daher: neben der Hilfe für Verletzte sollten die objektive Sicherung der konkreten Verhältnisse am jeweiligen Unglücksort sowie möglicher Beweismittel im Mittelpunkt stehen. Dabei genügt es oft schon, eigene Wahrnehmungen in einem persönlichen Protokoll genau festzuhalten, um damit später eine Stütze gegen die Vergesslichkeit zu haben. Darüberhinaus sind Fotos in der Regel verlässliche Beweise, die im Gerichtsverfahren für Sachverständige und Richter entscheidende Bedeutung haben. Wenn damit etwa bei einem Schiunfall die Fahrlinie der Unfallbeteiligten, die tatsächliche Lage der Unfallstelle (ob vor oder hinter einer Kuppe) oder auch der Zustand der Piste (Eis, Steine usw.) nachgewiesen werden können, ist die Frage, ob und wenn ja wer Schuld am Unfall hat, wesentlich leichter zu lösen. Als Faustregel bei den Fotos gilt: lieber einige Bilder mehr als zu wenige und gleichzeitig die wichtigen Bereiche aus verschiedenen Perspektiven aufnehmen!

Schließlich ist aber auch dringend anzuraten, mögliche Zeugen sofort und direkt anzusprechen. Für viele ist zwar die Vorstellung, in einem Gerichtsverfahren eine Aussage ablegen zu müssen, nicht unbedingt angenehm, dennoch gehört dies zu den Pflichten, die jeder wahrzunehmen hat. Daher sollte man nicht davor zurückschrecken, umstehende Personen direkt nach Namen und Anschrift zu fragen. Erst dadurch wird deren Ladung zu einem Vernehmungstermin möglich und kann ihre Aussage entsprechend verwertet werden. Aus Sicht der Zeugen wiederum gilt: selbst wenn es sich scheinbar um klare Umstände handelt, sollte man seine Daten den Beteiligten unbedingt aus eigenem bekannt geben, da diese oft im "ersten Schock" gar nicht daran denken, sich darum zu kümmern.

Die üblichen Empfehlungen zur richtigen Ausrüstung im Freizeitbereich sollten daher aus meiner Sicht um "juristisch" wertvolle" Utensilien ergänzt werden: der (durchaus einfache, allerdings mit einem Film ausgestattete) Fotoapparat sollte genauso wenig fehlen wie der Notizblock mit wetterfestem Schreibgerät.

Mag. M. Kapferer, Rechtsanwalt


eMail: office@etk-law.at